Eigentlich haben Sie gar nichts bestellt, aber dann kommt plötzlich dieses persönlich adressierte Päckchen mit einem Buch, einer Zeitschrift oder einem anderen Gebrauchsgegenstand. Natürlich lässt die Rechnung nicht lange auf sich warten und fordert Sie auf, in einer gesetzten Frist für die unbestellte Ware zu bezahlen. Was tun?
Das Wichtigste in Kürze:
– Wenn Sie Ware zugeschickt bekommen, obwohl Sie nichts bestellt haben, lassen Sie sich von Zahlungsaufforderungen nicht unter Druck setzen.
– Ein Kaufvertrag liegt erst vor, wenn Sie das Angebot des Versenders annehmen.
– Ignorieren Sie die Kontaktversuche des Verkäufers, können Sie die nicht bestellte Ware behalten oder vernichten.
Muss ich für nicht bestellte Ware bezahlen?
Muss ich nicht bestellte Ware zurückschicken?
Wer trägt die Beweislast bei nicht bestellter Ware?
Weitere Fragen und Antworten unter: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.