Vorsicht bei günstigen Dienstleistungsangeboten an der Haustür

24. Mai 2018

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor unseriöser Verkaufsmasche. Eine Cottbuserin wurde mit einem Trick zum Matratzenkauf überredet: Sie beauftragte eine Firma für eine günstige Heizkörperreinigung. Einmal in der Wohnung, verkaufte ein Vertreter der Verbraucherin neben der Reinigung auch noch eine teure Matratze. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt, günstige Dienstleistungsangebote an der Haustür mit Vorsicht zu genießen.

Der Werbeflyer einer Brandenburger Firma lockte mit dem Angebot einer Heizkörperreinigung für fünf Euro pro Heizkörper. Eine Cottbuserin ließ sich darauf ein und bestellte die günstige Dienstleistung. Doch zum Termin erschien nicht nur eine Mitarbeiterin, die für die Reinigung zuständig war, sondern ein weiterer Kollege, der die Verbraucherin wortgewandt zum Kauf einer mehr als 1.000 Euro teuren Matratze überredete. Sie unterschrieb einen Kaufvertrag und leistete noch vor Ort eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro.

„Die oftmals geschulten Vertreter sind darin geübt, den Überraschungseffekt auszunutzen, und dem überrumpelten Verbraucher einen teuren Vertrag aufzuschwatzen“, sagt Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin bei der VZB. „Verbraucher, die in eine solche Situation geraten, sollten sich nicht einschüchtern lassen und den eigentlich ungewollten Vertrag nicht unterzeichnen. Keinesfalls sollten Betroffene noch in der Wohnung eine Anzahlung leisten, da es schwierig sein kann, diese im Nachhinein zurückzubekommen“, so Fischer-Volk weiter. Wer unsicher ist, ob es sich um einen seriösen Dienstleister handelt, kann einen Freund oder Verwandten bitten, bei dem vereinbarten Termin anwesend zu sein. Haben Betroffene zu Hause einen unerwünschten Vertrag schließlich doch unterschrieben, dann ist dieser zwar wirksam, kann aber widerrufen werden.

„Mit dem Widerrufsrecht haben Verbraucher zum Beispiel bei unerwünschten Vertragsabschlüssen in der Wohnung oder an der Haustür die Möglichkeit, sich von dem Vertrag wieder zu lösen“, erklärt die Verbraucherrechtsexpertin. Wie wichtig dieses Recht für Betroffene ist, zeigt der Vorfall in Cottbus. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte das Unternehmen erfolgreich ab, weil die im Vertrag enthaltenen Widerrufsinformationen fehlerhaft waren, und konnte so der Cottbuserin helfen, sich von dem ungewollten Vertrag wieder zu lösen. Das Unternehmen verpflichtete sich inzwischen, zukünftig korrekt zum gesetzlichen Widerrufsrecht zu informieren.

Verbraucher, die individuelle Fragen zum Bestehen von Widerrufsrechten haben, können sich für eine Beratung an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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