Volle Kontrolle aller Autofahrer … Daten oder Bilder der Fahrer werden automatisiert erhoben

2. März 2022

Gesetz zur Überwachung von Dieselfahrverboten gebilligt. Der Bundesrat hat am 15. März 2019 das vom Bundestag erst einen Tag zuvor beschlossene Gesetz gebilligt, welches Polizei und Ordnungsbehörden die Überwachung angeordneter Dieselfahrverbote erleichtern soll.

Automatisierte Datenerhebung zulässig

Danach können Behörden künftig relevante Daten wie Fahrzeugkennzeichen, Schadstoffklassen oder Bilder der Fahrer automatisiert erheben, speichern und verwenden. Ermöglicht wird dies durch die Aufnahme eines Paragrafen 63 c in das Straßenverkehrsgesetz. Um festzustellen, ob für ein Fahrzeug ein Fahrverbot gilt, dürfen die Behörden auf das Zentrale Fahrzeugregister zurückgreifen, in dem Halter- und Fahrzeugdaten gespeichert sind.

Gesetzesbeschluss im Sinne der Länder geändert

Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf in einigen Aspekten geändert: Danach sind nur stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten erlaubt. Ausdrücklich unzulässig sind verdeckte Datenerhebungen und Videoaufzeichnungen. Damit reagierte der Bundestag auf Kritik des Bundesrates: dieser hatte den Gesetzentwurf im ersten Durchgang wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ausdrücklich abgelehnt. Kritisch sahen die Länder insbesondere die geplante flächendeckende Überwachung sowie die anlasslose Datenerhebung aller Fahrer und die langen Löschungsfristen. Auch in diesen Punkten hat der Bundestag nachgebessert: So müssen die Daten im Falle des berechtigten Fahrens in einer Fahrverbotszone nunmehr unverzüglich und in allen anderen Fällen bereits nach zwei Wochen gelöscht werden. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich eine Löschfrist von sechs Monaten vor.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits einen Tag später in Kraft treten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 15.03.2019

Anmerkung Sozialticker … und immer schön lächeln beim Datenabgleich und den Freund / Freundin gut im Auto verstecken, wenn die Bußgelder ratternd ins Haus flattern incl. dem Beweisbildchen. Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, da entwerfen Ingenieure Autos, welche dann vom KBA genehmigt werden, um dann die Nutzer wegelagernd abzuzocken. Und diese Erfassung ist bereits seit Jahren schon im Einsatz, worüber die heute erst offiziell schnell abgestimmt haben. Nicht das da die Frage aufkommt, ob es rechtmäßig gewesen sei. Sie machen halt was sie wollen.

Und wenn dann erst ihr Einkaufscenter mitteilt, dass ihre Fahrt auch zur Beschaffung von Konsumgütern geeignet gewesen wäre, dann erhalten sie nicht mal mehr die Prämienpunkte.

Sowas geht nur in Deutschland und wie tief dazu noch die Regierung im Darm der Lobbyisten steckt und sich nun auf klingende Kassen der schindernden Diätenerbringer freuen, kann man sich hier ansehen: Klick

PS: Tja ihr lieben Wähler – ihr habt dies so gewollt und weiterhin angekreuzt !!!

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: