Verwendung des genetischen Fingerabdrucks

24. März 2017

Breitere Verwendung des genetischen Fingerabdrucks in der Strafverfolgung

Bayern möchte den genetischen Fingerabdruck in der Strafverfolgung stärker verwenden und startet hierzu eine Initiative im Bundesrat. Sie soll den genetischen Fingerabdruck dem klassischen Fingerabdruck angleichen, der unter einfacheren Voraussetzungen genommen werden kann. Über die DNA-Identitätsfeststellungen ließen sich Straftaten zuverlässig und schnell aufklären. Dies ermögliche einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Straftaten, heißt es zur der Begründung des Gesetzentwurfes. Auch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden bestehe ein dringendes Bedürfnis, die DNA-Analyse verstärkt zu nutzen und Straftaten so effizienter aufzuklären.

Wegfall der strengen Voraussetzungen

Nach dem Gesetzentwurf könnten Strafverfolgungsbehörden künftig von einer Person einen genetischen Fingerabdruck nehmen, wenn auch der klassische Fingerabdruck zulässig wäre. Der bislang erforderliche Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung würde entfallen. Auch die Prognose, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sind, wäre nicht mehr erforderlich.

Wie es weiter geht

Nach der Vorstellung im Plenum am 31. März 2017 wird der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Quelle: Bundesrat

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