Vertretungsrecht für Ehepartner

16. Februar 2017

Re­form des Ver­tre­tungs­rechts für Ehe­part­ner geht vor­an.

Ehegatten und Lebenspartner sollen sich bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. Die Bundesregierung trägt eine entsprechende Initiative des Bundesrates mit. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat erreichen, dass die gesetzliche Vertretungsbefugnis unter Ehegatten und Lebenspartner praktikabler und lebensnäher wird. Bislang ist hierfür die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Formulierungshilfe für den Bundestag

Das Bundeskabinett begrüßt die Vorlage der Länder. Am 15. Februar 2017 beschloss es eine so genannte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetzentwurf der Länder. Danach soll sich die geplante Vollmacht ausdrücklich auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Partner könnten dann über Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe für den jeweils anderen entscheiden, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist.

Vergütung für Berufsbetreuer soll erhöht werden

Zugleich nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zum Anlass, die Vergütung der Berufsbetreuer und -vormünder zu erhöhen. Sie ist seit 2005 nicht mehr angehoben worden.

Wie es weitergeht

Der Bundestag berät den Gesetzentwurf des Bundesrates am 16. Februar 2017 in erster Lesung. Wann und in welcher Fassung er den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung wird sich der Bundesrat abschließend damit befassen.

Quelle: Presse Bundesrat

Dazu auch:

“Die Diskussion muss weitergehen!”

Professionalisierung der Berufsbetreuung – eine Aufgabe für die nächste Legislatur

Berlin, 16. Februar 2017 – Die Berichterstatterin für das Betreuungsrecht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Dr. Sabine Sütterlin-Waack will sich in der nächsten Legislaturperiode für die Professionalisierung der Berufsbetreuung einsetzen: „Die Diskussion muss weitergehen. Ich finde es zum Beispiel lohnenswert, über eine Berufskammer für selbständige Berufsbetreuer nachzudenken“, sagte die Politikerin im Gespräch mit einer Delegation des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen in Berlin. Der Verband hatte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Katja Keul und Sabine Sütterlin-Waack um das fraktionsübergreifende Treffen gebeten.

Die Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sowie der Regierungsfraktionen für eine Erhöhung der Vergütung um 15 Prozent sei ein erster wichtiger Schritt. Katja Keul: „Ich unterstütze die Vergütungserhöhung. Doch nun gilt es, die Bundesländer für die Gesetzesänderung zu gewinnen, die die Kosten letztlich tragen.“

Gegenstand des Gesprächs war das Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf des BMJV für eine Änderung des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes (VBVG) wird heute in den Bundestag eingebracht und soll im zweiten Quartal dem Bundesrat vorgelegt werden.

Die Ergebnisse der vom BMJV beauftragten Studie sprechen für eine Erhöhung. Die Studie belegt, dass Berufsbetreuer im Schnitt mindestens 4,1 Stunden pro Klient und Monat arbeiten, aber nur 3,3 Stunden vergütet bekommen.

Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB)

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: