DAV nachhaltig enttäuscht über Verschleppungstaktik beim Thema Haftentschädigung. Statement des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg:
Auch der Bundesrat vermochte es heute nicht, sich auf konkrete Wiedergutmachungsmaßnahmen für zu Unrecht Inhaftierte zu einigen. Diese Verschleppungstaktik, die seit Jahrzehnten auf Kosten der Opfer staatlicher Fehler gefahren wird, ist aus rechtsstaatlicher Sicht unerträglich. Politische Ränkespiele werden hier auf dem Rücken Unschuldiger ausgetragen.
Zuletzt war im Bundesrat eine Initiative Berlins und Hamburgs auf Erhöhung der Tagespauschale für Nicht-Vermögensschäden von derzeit 25 Euro auf 50 Euro maßgeblich an Bayern gescheitert – heute stellte der Freistaat erfolgreich einen eigenen Antrag im Bundesrat: Die Bundesregierung möge einen Gesetzentwurf für eine „deutliche Erhöhung“ der Pauschale vorlegen. Die Zuständigkeiten werden unbeirrt hin und her geschoben – zu Lasten der Opfer staatlicher Fehler und unter Verkennung eines rechtsstaatlichen Gebots der Wiedergutmachung.
In dieser Woche hatten sich schon die Landesjustizminister bereits zum zweiten Mal für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesprochen. Ob und wann all diesen Lippenbekenntnissen je konkrete Maßnahmen folgen werden, steht in den Sternen. Allgemeine Absichtserklärungen und komplexe Bürokratie helfen weder den Betroffenen dabei, ihr Leben nach einem unrechtmäßigen staatlichen Eingriff halbwegs normal wiederaufnehmen zu können – und erst recht stärkt es nicht ihr Vertrauen in einen humanen Rechtsstaat.
Quelle: Deutscher Anwaltverein
Dazu der Bundesrat:
Bundesrat fordert höhere Haftentschädigung.
Der Bundesrat fordert deutlich höhere Entschädigungen für Personen, die zu Unrecht inhaftiert worden waren. In einer am 8. Juni 2018 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Summe nicht mehr angemessen
Die Erhöhung ist aus Sicht der Länder erforderlich, weil die seit neun Jahren geltende Pauschale von 25 Euro pro Tag nicht mehr angemessen sei. Die Anhebung solle für sämtliche Fälle zu Unrecht erlittener Haft gelten. Sie müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen, heißt es in der Begründung der Entschließung.
Sie wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristen, wann diese sich mit der Bundesratsforderung beschäftigt, gibt es allerdings nicht.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.06.2018