Verliert ein PKW nach einem Radwechsel ein Rad muss der PKW-Eigentümer beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat

7. November 2017

… klingt komisch – iss abba soooo !!!

Zum Fall:

10 O 1182/14

Mit Urteil der 10. Zivilkammer vom 12.05.2016 wurde die Klage eines Autokäufers auf Schadensersatz von insgesamt rund 13.500 € abgewiesen. Der Kläger verlangte von einem Gebrauchtwagenhändler Schadensersatz, weil der Händler die Winterreifen an dem Fahrzeug falsch montiert haben soll.

Der Kläger kaufte bei dem beklagten Autohändler im Januar 2014 einen gebrauchten Ford Ranger Wildtrack. An dem Fahrzeug wurden durch den Händler Winterreifen neu montiert. Etwa drei Monate und rund 2.900 km später am 30.04.2014 löste sich das linke Vorderrad, als der Kläger eine Landstraße befuhr. Das Rad rollte in den Gegenverkehr und beschädigte einen VW Polo. Der Ford wurde ebenfalls beschädigt. Personen wurden bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.

Das Landgericht hat Zeugen vernommen und ein knapp 4.000 € teures Gutachten eines Kfz-Sachverständigen eingeholt. Im Ergebnis konnte der Kläger nicht beweisen, dass Ursache für den Verlust des Rades eine fehlerhafte Montage durch den Händler gewesen ist. Daher hat der Kläger den Prozess verloren.

Das Urteil ist seit 12.10.2016 rechtskräftig ist, nachdem der Kläger seine Berufung auf einen Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgenommen hat.

Quelle: Landgericht Magdeburg

Fazit vom Sozialticker … blos gut, dass nicht jedes “Rad ab” derart bewiesen werden muss, obwohl es evtl. zu noch größeren Schäden kommen könnte. Bei Risiken und Nebenwirkungen … fragen sie doch einfach … mal ihren Radmutterschlüssel … nach ca. 50 km … 🙂

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