Verbraucherzentrale warnt vor Inkassobüro

17. April 2019

Unseriöse Forderungen keinesfalls bezahlen

Brandenburger Verbraucher erhalten derzeit Post vom Inkassounternehmen “Exclusive Claims BVVA”. Sie werden aufgefordert, für eine angebliche Gewinnspiel-Mitgliedschaft über 320 Euro zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät, unseriöse Forderungen keinesfalls zu bezahlen.

Die Mahnschreiben des vermeintlichen Inkassobüros “Exclusive Claims BVVA” fordern Verbraucher auf, einen Betrag von über 320 Euro zu bezahlen. Dann werde man aus allen Gewinnspielverträgen abgemeldet und habe keine weiteren Inkassobriefe mehr zu erwarten. Zudem kündigt das Unternehmen an, bei einer Nichtzahlung eine Konto-Vorpfändung und Sperrung bei der Bank zu beantragen. „Hier handelt es sich um eine leere Drohung, denn das geht ohne einen rechtskräftigen Schuldtitel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil gar nicht“, erklärt Juristin Sabine Fischer-Volk von der VZB.

„Dass es sich um Betrug handelt, erkennen Verbraucher außerdem daran, dass der Brief keine weiteren Angaben zum vermeintlichen Gläubiger, nämlich der Gewinnspielzentrale, enthält. Zusätzlich soll das Geld auf ein belgisches Konto überwiesen werden. Das sieht man an der Länderkennung „BE“ in der IBAN-Nummer“, erklärt die Juristin. „Als Kontaktmöglichkeit ist zudem nur eine Mobilfunknummer angegeben. Dort wird nach einem Anruf angesagt, dass die Mobilbox voll sei. Und nicht zuletzt wimmelt es in dem Inkassoschreiben von Rechtschreibfehlern.”

Wer ein Mahnschreiben erhält, sollte immer zunächst prüfen, ob eine berechtigte Forderung vorliegt. „Verbraucher sollten nie bezahlen, bevor sie nicht sicher sind, dass eine Forderung rechtens ist“, so Fischer-Volk. Wer dies klären möchte, kann die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Zudem erklärt die VZB in ihrem Inkasso-Film, wie man falsche Inkassoschreiben erkennt.

Quelle: Presse Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Print Friendly, PDF & Email


Weitere Meldungen: