FDP-Fraktion will Gewerbesteuer ändern. Die FDP-Fraktion setzt sich für Änderungen an der Gewerbesteuer ein. In einem Antrag (19/2990), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, Missstände im Gewerbesteuersystem zu beseitigen.
Dazu zählt für die FDP-Fraktion, dass im gegenwärtigen System Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer existieren, so dass nicht erzielte Gewinne besteuert werden würden. “Die Besteuerung der Unternehmenssubstanz darf nicht das Ziel der Besteuerung von Unternehmen sein”, heißt es in dem Antrag. Hinzu kämen ständig steigende Gewerbesteuerhebesätze. Langfristig müsse die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einem kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die zuvor abgesenkte Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden, fordert die FDP-Fraktion.
AfD will Ende der Urlaubssteuer
Die AfD-Fraktion verlangt eine Abschaffung der sogenannten Urlaubssteuer. Dabei handelt es sich um die Hinzurechnung von bestimmten Finanzierungsanteilen zur Gewerbesteuer. Als praktisches Beispiel gibt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/2989) an, dass die Anmietung von Zimmerkontingenten durch Reiseveranstalter in Hotels gewerbesteuerrechtlich inzwischen wie die Anmietung von Werkshallen in der Industrie bewertet wird, was zu Mehrbelastungen insbesondere der Reisebüros in Höhe von 230 Millionen Euro im Jahr führe, wie die AfD-Fraktion unter Berufung auf Angaben des Deutschen Reiseverbandes schreibt.
Dabei handele es sich bei den Hotelverträgen nicht um Mietverhältnisse, argumentiert die AfD-Fraktion. Denn der Reiseveranstalter wolle die Zimmerkapazitäten nicht selbst nutzen. Auch bestehe kein Untermietverhältnis zwischen Reiseveranstalter und dessen Kunden. Da die Reisebranche knapp kalkuliere, würden die Mehrbelastungen durch die Urlaubssteuer an die Kunden weitergegeben: “Urlaubsreisen werde als Folge dessen für sozial schwächer gestellte Menschen deutlich erschwert”, heißt es in dem Antrag.
Regierung prüft Digitalsteuer
Die Bundesregierung prüft den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag einer Digitalsteuer. Angestrebt werden solle eine Lösung unter dem Schirm der OECD, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/2803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2398). Welche Unternehmen unter die Digitalsteuer fallen würden, kann nach Angaben der Regierung noch nicht gesagt werden. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU-Kommission, das Steuerrecht an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.
Quellen: Deutscher Bundestag – HIB