Der Bundesrat fordert eine umfassendere Unterstützung von Menschen, die im Alltag auf die Hilfe von Assistenzhunden angewiesen sind und hat hierzu am 10. Februar 2017 eine Entschließung gefasst.
Gleichstellung mit Blindenhunden
Darin appellieren die Länder an die Bundesregierung, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Krankenkassen alle Assistenzhunde als Hilfsmittel anerkennen und die Kosten für sie übernehmen. Bislang erstatten sie lediglich die Kosten für Blindenhunde. Tatsächlich zählten jedoch auch Begleithunde, Diabeteswarnhunde und Epilepsiehunde zu den Assistenzhunden. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 müsste Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglich werden, unterstreicht Niedersachsen seine Forderung.
Eintragung im Schwerbehindertenausweis
Außerdem sollten die Tiere im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden und so den Zugang der Behinderten zu öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelgeschäften und Arztpraxen sicherstellen. Schließlich habe die Bundesregierung im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention anerkannt, dass persönliche Mobilität zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe sei.
Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 10.02.2017
Anmerkung Sozialticker – genau, vorne scheinheilige Forderungen stellen und hintenherum den jeweiligen Sozialgerichten die Ablehnungen formulieren lassen. So tierisch ist es in Deutschland geworden.