Sie glauben es gibt keinen Unterschied? Weit gefehlt, denn in Kiel sieht man dies etwas anders. RA Helge Hildebrandt findet dazu die entsprechenden Worte:
Sind bestimmte Gruppen wohnungsloser Menschen in Kiel – und in der Folge womöglich auch in anderen Städten und Kommunen – künftig von Hilfeangeboten ausgeschlossen? Können Wohnungslose in der Landeshauptstadt bald nur noch dann Unterstützung erwarten, wenn sie als Kieler oder Kielerin gelten?
Antwort:
Der Kieler Sozialrechtsexperte und HEMPELS-Kolumnist Helge Hildebrandt hält die geplante Regelung ebenfalls „nicht nur sozialpolitisch für höchst problematisch, sondern nach geltendem Recht auch schlicht rechtswidrig“.
Die Unterbringungspflicht der Kommunen, so Anwalt Hildebrandt, der für die Linke 2013 kurzzeitig parteiloses Mitglied im Kieler Stadtrat war, sei an den „tatsächlichen Aufenthalt“ geknüpft: „Der ist dort, wo jemand gerade ist. Bei einem Obdachlosen, der gerade in Kiel ankommt und erklärt, hier bis auf weiteres zu bleiben, ist das Kiel.“
Vollständiger Artikel und Quelle: Sozialberatung Kiel