Bundeskabinett beschließt Ausweitung der Leistung bis zur Volljährigkeit des Kindes
Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb unsere besondere Unterstützung. Nun hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“.
Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehendenfamilien ab, sondern vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhaltsvorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.
Zum Hintergrund:
Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung. Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.
Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Dazu auch:
Juristinnenbund begrüßt Kabinettsbeschluss zum Unterhaltsvorschuss
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. November 2016, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt.
“Alleinerziehende benötigen dauerhafte, verlässliche Unterstützung, wenn der unterhaltspflichtige andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Kindesunterhalt zahlt. Familienministerin Manuela Schwesig hat mit diesem Beschluss eine wichtige Verbesserung für viele Alleinerziehende und ihre Kinder durchgesetzt. Die Reform sollte nun zügig umgesetzt werden”, so Ramona Pisal, Präsidentin des djb.
Deutscher Juristinnenbund e.V.