Man will unseren Berufsstand abschaffen …

4. April 2019

Toxische Elemente: Berufsbetreuer kritisieren Bundesrat. Die Ausschüsse des Bundesrats haben ihre Empfehlungen abgegeben für die Stellungnahme des Bundesrats zum aktuellen Gesetzentwurf, der eine Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer/innen vorsieht. Die Empfehlungen bestehen aus einem allgemeinen resolutionsartigen Teil und konkreten Änderungsanträgen zum Gesetz.

Beide enthalten nach Einschätzung des BdB höchst toxische Elemente, die geeignet sind, den Reformprozess zu stoppen und Berufsbetreuer/innen zur Aufgabe ihrer Büros zu veranlassen.

Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, u.a. das Gesetz frühestens am 1. Januar 2020 in Kraft treten zu lassen. Die Evaluierung soll erst fünf Jahre nach Inkrafttreten erfolgen und nach deren Abschluss ein Bericht darüber veröffentlicht werden. Im Regierungsentwurf war noch von einer Evaluierung innerhalb von vier Jahren mit Bericht bis zum 31.12.2024 die Rede. Dies würde bedeuten, dass in der kommenden Legislaturperiode keine weiteren Reformschritte und Verbesserungen im System vorgenommen werden könnten. Fallzahlen sollen künftig begrenzt werden – auch bei gut organisierten, leistungsfähigen Betreuungsbüros – was zu Lasten der Klienten ginge. Die rechtliche Betreuung soll von sozialer Betreuung durch eine Strukturreform getrennt werden. Auch sollen die Landesjustizverwaltungen künftig in die bisher unabhängige Arbeit der Rechtspfleger bei der Festlegung der Vergütungsstufen eingreifen, was eine Welle von Herabstufungen befürchten lässt.

Der Vorsitzende des BdB Thorsten Becker: „Dieses Papier ist reines Gift für die Reform des Systems Betreuung wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen hat. Die Bundesländer torpedieren den Gesetzentwurf, den sie mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ausgehandelt haben. Unser Eindruck ist: Man will unseren Berufsstand abschaffen und das System Betreuung zerschlagen. Es wird verkannt, welche Leistung wir für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger erbringen, die einer gerichtlichen Betreuung bedürfen. Die Stellungnahme ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich tagtäglich für ein würdevolles Leben ihrer Klienten krumm legen.“

Der BdB-Vorsitzende warnt: „Sollte der Bundesrat bei dieser Position bleiben, werden Berufsbetreuer/innen in Scharen ihre Büros aufgeben und sich umorientieren. Dies wird zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft gehen, die auf professionelle Unterstützung angewiesen sind.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht durchschnittlich 17 Prozent Vergütungserhöhung vor. Davon, so Thorsten Becker, kämen ohnehin nur elf bis 13 Prozent tatsächlich an. Daher fordert der Verband eine gleichmäßige Erhöhung um 17 Prozent.

Über die Stellungnahmen wird der Bundesrat am 12. April befinden, dazu wiederum die Bundesregierung bis zum 30. April Stellung nehmen. Beide Stellungnahmen gehen dann in das parlamentarische Verfahren, zunächst im Bundestag. Die erste Lesung ist für den 4. April vorgesehen, die zweite und dritte Lesung ist für Mai geplant.

Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB)

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