Übergriff während Diensthandlung – bis zu 5 Jahre Haft

5. Mai 2017

Verstärkter Schutz für Rettungskräfte – Tätliche Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte sollen künftig härter bestraft werden. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss am 27. April 2017 gefasst und nunmehr dem Bundesrat zur abschließenden Beratung am 12. Mai 2017 vorgelegt.

Angriffe bei einfachen Diensthandlung strafbar

Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher droht Angreifern dies nur bei Vollstreckungshandlungen beispielsweise Festnahmen.

Änderungen gelten auch für Rettungskräfte

Außerdem erweitert der Gesetzesbeschluss die Strafbarkeit für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.

Ähnliche Landesinitiative

Nordrhein-Westfalen hatte am 16. Dezember 2016 eine inhaltlich ähnliche Initiative im Bundesrat vorgestellt. Derzeit beraten die Fachausschüsse über Details zum Gesetzentwurf.

Quelle: Bundesrat

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