Tja … und weiter geht es mit dem Laden

21. September 2017

Zivilkammer verpflichtet Lebensmittelmarkt zum Weiterbetrieb.

Die 18. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat im Wege der einstweiligen Verfügung die Mieterin eines Einkaufszentrums verpflichtet, den von ihr im Erdgeschoss des Einkaufszentrums betriebenen Lebensmittelmarkt weiter zu betreiben (Aktenzeichen 18 O 342/17).

Die Kammer hat mit der Entscheidung einstweilen die Mieterin zum Weiterbetrieb auch über den 30.09.2017 hinaus verpflichtet. Die Parteien hätten in dem zugrunde liegenden Mietvertrag eine Betriebspflicht vereinbart. Danach sei die Mieterin verpflichtet, während der Dauer des Mietvertrages den Lebensmittelmarkt auf einer Fläche von 800 qm zu betreiben.

Der Umstand, dass die Betriebspflicht nach der Formulierung des Vertrages nur „grundsätzlich” bestehe, steht nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen. Denn durch diese Regelung werde lediglich zum Ausdruck gebracht, dass eine Ausnahme von der bestehenden Betriebspflicht in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sei. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn zur Durchführung von Renovierungsmaßnahmen oder sonstigen betrieblich bedingten Maßnahmen eine vorübergehende Schließung des Marktes erforderlich sei. Soweit im Rahmen der Betriebspflichtklausel auf ein Sonderkündigungsrecht verwiesen werde, führe dies ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis. Denn dieser Verweis sei nicht so zu verstehen, dass beim Verstoß gegen die Betriebspflicht lediglich ein Sonderkündigungsrecht in dem dort geregelten Umfang bestehen solle. Dies sei dem Vertrag im Wege der Auslegung weder sprachlich noch systematisch zu entnehmen.

Der Beklagten sei schließlich auch nicht der Nachweis gelungen, dass die Betriebspflicht entgegen der schriftlich niedergelegten Vereinbarung aufgrund mündlich getroffener Abreden tatsächlich nicht habe gelten sollen. Nach durchgeführter Beweisaufnahme konnte dies zur Überzeugung des Gerichts nicht festgestellt werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Osnabrück

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