Tipps zum Semesterstart

10. Oktober 2017

Versicherungen, Warenumtausch und Internetverträge / Kostenlose Beratung für Potsdamer Studierende.

Mit dem Beginn des Studiums müssen sich Studierende um viele verschiedene Dinge kümmern, zum Beispiel um Versicherungen. Auch beim Kauf von Waren und beim Abschluss von Verträgen können Probleme entstehen. Sylvia Schönke, Leiterin des Beratungszentrums Potsdam, beantwortet häufige Fragen aus der Beratung.

Wer individuelle Fragen hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen. Für Studierende der Uni oder Fachhochschule Potsdam ist die Beratung auf Grund einer Kooperation mit dem AStA Potsdam kostenlos.

Welche Versicherungen brauchen Studierende?

Sylvia Schönke: „Studierende sollten klären, wie ihre Lage bei Kranken- und privater Haftpflichtversicherung aussieht. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Studierende bis 25 meist über ihre Eltern mitversichert. Diejenigen, deren Eltern privat versichert sind, müssen sich vor dem Studium entscheiden, ob sie dort bleiben möchten. Denn während des Studiums ist ein Wechsel nicht möglich. Eine private Haftpflichtversicherung empfehlen wir für jeden. Studierende sollten klären, ob sie hier über ihre Eltern versichert sind. Und wenn dies nicht der Fall ist, eine eigene abschließen. Wichtig ist hier unter anderem eine ausreichend hohe Deckungssumme. Den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Studierende ebenfalls prüfen. Die Prämien sind umso günstiger, je früher man in die Versicherung einsteigt.“

Weitere Informationen zum Thema Versicherungen für Studierende stehen unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/Versicherungen-fuer-Studenten-Die-unerlaesslichen-Policen zur Verfügung.

Welche Rechte hat man beim Kauf im Geschäft und im Internet?

Schönke: „An uns wenden sich viele Studierende, die Probleme mit der Rückgabe eines Artikels haben. Bestellt man im Online-Shop, kann man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Produkt zurückschicken. Dieses Recht hat man beim Kauf im Geschäft nicht. Viele Händler sind allerdings kulant und gewähren trotzdem ein Umtausch- oder Rückgaberecht. Am besten klärt man vor dem Kauf im Laden, ob und wie Umtausch oder Rückgabe möglich sind.“

Was müssen Studierende bei Internetverträgen beachten?

Schönke: „Mit dem Umzug in eine eigene Wohnung oder WG müssen viele Studierende zum ersten Mal einen Internetvertrag abschließen. Neben den Tarifen für jedermann gibt es auch spezielle Angebote für Studenten. Wir empfehlen, vor Abschluss des Vertrages genau zu überlegen, welche Ansprüche man hat. Will man sich wirklich für zwei Jahre an einen Vertrag binden oder ist ein Vertrag mit kürzeren Kündigungsfristen besser, selbst wenn er dann etwas mehr kostet? Je nachdem wofür und wie intensiv man den Anschluss nutzen möchte, stehen unterschiedliche Datenübertragungsraten zur Verfügung.

Was man tun kann, wenn der Anbieter die versprochene Internetgeschwindigkeit nicht einhält, ist hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/17656

Zur besseren Vergleichbarkeit müssen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden übrigens ein Produktinformationsblatt aushändigen. Es enthält die Vertragslaufzeit, Informationen zur Verlängerung, Datenübertragungsraten und eventuelle Beschränkungen beim Monatsvolumen.“

Auch zum Thema Rundfunkbeträge hat die Verbraucherzentrale Informationen für Studierende zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/17675.

Individuellen Rat erhalten Studierende der Universität und Fachhochschule Potsdam kostenlos bei der Verbraucherzentrale Brandenburg im Beratungszentrum Potsdam (Babelsberger Straße 18, 14467 Potsdam). Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine. Für die kostenlose Beratung ist die Vorlage eines gültigen Studierendenausweises notwendig.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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