Die Volkssolidarität fordert die Bundesregierung auf, angesichts der von Energieunternehmen angekündigten Preissteigerungen für Strom den Regelsatz für „Hartz IV“ und Grundsicherung im Alter zu erhöhen. „Schon jetzt ist der Anteil des Regelsatzes, der auf die Versorgung mit Strom entfällt, unzureichend, um den Bedarf zu decken“, erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Dr. Wolfram Friedersdorff, am Montag. „Bei Ein-Personen-Haushalten fehlen heute bereits ca. 15 Euro im Monat.“
Die Anhebung der Strompreise durch über 200 Energieversorgern verschärfe die Probleme für die Menschen, die auf Hartz IV oder Grundsicherung im Alter angewiesen sind, warnte der Verbandspräsident. Er forderte die Bundesregierung auf, endlich der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil 1 BvL 10/12 vom 23.07.2014, RZ 144) zu entsprechen und der tatsächlichen Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter zeitnah Rechnung zu tragen. „Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gefordert, die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom zu berücksichtigen und nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zu warten. Es kann nicht sein, dass noch mehr Haushalte der Gefahr von Stromabschaltungen ausgesetzt werden, weil dringend notwendige Korrekturen des Regelsatzes weiter verschleppt werden. Die Volkssolidarität erwartet, dass die Bundesregierung handelt und den Strom-Fehlbetrag im Regelsatz ausgleicht.“
Quelle: Volkssolidarität