Die 50-jährige Klägerin fordert vom Job-Center Börde die Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 9,30 €, da das Job-Center seine Amtspflichten verletzt haben soll. Die Klägerin bezieht Arbeitslosengeld II. Aufgrund eines Systemfehlers wurden die Leistungen für den April 2014 nicht an die Klägerin überwiesen. Da die Klägerin das Geld dringend benötigte, fuhr sie am 03. April 2014 zum Job-Center und ließ sich die ihr zustehenden Leistungen in bar auszahlen. Die ihr für die 31 km Hin- und Rückfahrt entstandenen Fahrtkosten in Höhe von 9,30 € möchte die Klägerin vom Job-Center ersetzt verlangen.
Der Prozess ist beendet, da das Jobcenter die 9,30 € gezahlt hat und auch die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten zahlen will.
Quelle: Landgericht Magdeburg