“Sozialverbände, Richter, Anwälte und Gewerkschafter halten Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig. Der Staat verteidigt dagegen auch harte Strafen vehement. Sie seien nötig, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.”
Weiter:
“Der Staat die Pflicht hat, auch Strafgefangenen ein Anrecht auf Obdach, Nahrung, Kleidung, medizinische Betreuung und Teilhabe zu ermöglichen. Selbst das Begehen schwerster Verbrechen führe nicht zum Verlust ihrer Menschenwürde.”
Quelle: RT-Deutsch