Startschuss zur Zwangsarbeit gelegt

2. März 2022

Nicht mal die Unterschrift ist trocken – schon haben die ersten Nutznießer ihre Einladungen an potentielle „Sklaven“ versendet, um sich am Pool der „Hartz-IV-Ja-Sager“ subventioniert bedienen zu können. Und klar, jede Einladung Vorladung erfolgt natürlich wie erwartet per Sanktionsandrohung und widerspricht damit dem Grundgesetz. Nur wen juckt das, wenn Milliarden im Topf schlummern und die Menschenwürde einen Dreck wert ist.

Zitat des Bundesrates:

Grünes Licht für Lohnkostenzuschüsse beim beruflichen Wiedereinstieg

Staatlich geförderte Jobs sollen Langzeitarbeitslosen ab Beginn des nächsten Jahres den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der zwei neue Arbeitsmarktinstrumente einführt.

Teilhabe am Arbeitsmarkt
Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet sich an Personen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und mindestens 25 Jahre alt sind. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug gelten machen. Der Zuschuss wird fünf Jahre gewährt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, erhalten sie von den Jobcentern außerdem ein begleitendes Coaching.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Hartz-IV-Empfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Sie erhalten als staatliche Förderung im ersten Jahr 75 und im zweiten Jahr 50 Prozent des gezahlten Lohnes. Auch für sie ist ein begleitendes Coaching vorgesehen. Außerdem soll es eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitsgebers nach Ende der Förderung von sechs Monaten geben.

Verkündung und Inkrafttreten
Der Bundespräsident muss das Teilhabechancengesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 14.12.2018

Anmerkung Sozialticker … wie erwartet, werden nun die Karten vom „mittelbaren Arbeitszwang“ ausgespielt, um die regulär benötigten Arbeitskräfte in Austausch zu bringen. Und es zeigen sich immer mehr Fälle, wo die „Nußnießer“ sich die „Sklaven“ ankarren lassen.

In Schaaren fallen sie nun über die Rechtlosen her, auch um ein Stückchen vom Förderkuchen abzubekommen und sich damit zeitgleich gesund zu sanieren. Da musst die Konkurrenz leider dicht machen, wenn der staatlich finanzierte „Sklave“ ihnen in den kommenden 5 Jahren die Arbeit abgräbt.

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