Ja, es geht in diesem Monat Schlag auf Schlag mit tollen Sprüchen, da sich unsere “Regierungsbande” so manches einfallen lässt. Neustes Beispiel – “Sklaven(halter+händler)arbeitsbedingungen” … und da schreibt man mit stolzer Brust folgendes:
Zitat Bundesrat: “Damit erhalten rund eine Million Beschäftigte in der Leiharbeit in Deutschland bessere Rechte.”
Was an sich ja löblich wäre, wenn man dann auch Taten hätte folgen lassen, aber es kommt wie es auch kommen sollte —> anders:
Zitat Bundesrat: “So gilt ab April nächsten Jahres eine Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeiter_innen. Sie müssen dann nach 18 Monaten fest in einen Betrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls hat der Verleiher sie abzuziehen – es sei denn, die Tarifpartner einigen sich im Tarifvertrag auf eine längere Überlassung.”
Wie es praktisch und in Umsetzung dann aussieht, kann ein jeder Betroffene nur zu gut berichten und feststellen, dass 1. keiner länger arbeiten wird, weil man da einen Tag zwischen schiebt … 2. es auch unwichtig wird, da ja angebliche Tarifpartner (Sklavenhändler und Sklavenhalter) in Verträgen sich auslassen können, dass sich BGB und GG nur so biegt – und 3. im kapitalistischen Sinne generell wohl “hot” ist – Hartz-IV-Bedrohte Leibeigene in den Verleih geben zu können … der Sozialticker nennt solche Vorgänge jedoch “Menschenhandel“.
Anmerkung Sozialticker … erst wenn Artikel 12. GG in Anwendung kommt, kommen wieder Arbeitnehmer zur Arbeit – statt nur Sklaven.