Der Spruch des Tages … 14.04.2017

31. Juli 2021

Das geht ja gar nicht – Drohnen im Vorgarten.

Nein – wenn schon, dann sollte die Freiheit nicht erst über den Wolken aufhören, sondern schon am Boden der Tatsachen. Während man sich selbst feiert – z.B. beim Abwurf der “Mutter aller Bomben” – schüttelt sich der “Vater aller Bomben” vor Lachen beim Schenkel klopfen. Man spielt weltweit ein tödliches Katz und Mausspiel und möchte bisher noch in dem Verbrechenstatbestand unter sich bleiben – nicht das da noch jemand auf die Idee kommt, seine Oster / Weihnachsgeschenke animiert einzubringen und zuletzt den Friedensnobelpreis abtrünnig anzuzweifeln.

Dies scheint man in den Etagen der “Blitzdenker” erkannt zu haben und da das deutsche Volk – neben seiner Obrigkeitshörigkeit auch jegliche Gesetzgebungen willenlos und ohne nachzudenken – hinzunehmen versteht, sollte hier damit auch kein Abriss getan werden. Und so beschränkt man nun diese speziellen “Geschenke” und ordnet an, dass es ohne “Kennzeichnung” in einem solchen Lande nicht mehr geht. Immerhin ist Deutschland Weltmeister im Siegel verkleben.

Drohnen brauchen eine Kennzeichnung 🙂

Schließlich möchte man ja wissen, wessen bombastische Grußbotschaft einem da so auf dem Kopf landet bzw. warum das Dach auf einmal 15m in der Tiefe fehlt. Wenn es aber um “Nonsenspunkte” gehen würde, dann wäre diese Regierung auch in dem Punkt die einsame Weltspitze. Wir sind so stolz auf den steuerbelastenden “Diätenberg”.

Ab 1. Oktober 2017 gilt: Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg Drohnen, z.B. durch Plaketten oder Aluminiumaufkleber aus Fach-, Schreibwarenhandel oder Internet. Sie muss Name und Anschrift enthalten. Sie muss dauerhaft, feuerfest und fest mit dem Gerät verbunden sein. Quelle: Presse BMVI

Manipulation ist damit vollkommen ausgeschlossen. Ehrlich … kannste echt glauben!!! Und wer nun neben den “Blitzdenkern” auf die Idee kommen will, dass man diese Regelung eventuell umgehen könnte, indem man des Nachbarns Adresse aufklebt, dem sei gesagt, “Du du du – das darfst du nicht !!!” – denn sonst wird das nichts mit der Sicherheit im Luftraum und dem Schutz der Privatsphäre. Ja, solche “Regeln” halten potenzielle Attentäter ab. Das surrende Klappern sind nun nicht mehr die Rotorblätter im Sommerwind … nein … sondern die klappernden Knochen der Angst vor dieser Gesetzgebung.

Gestatten sie uns daher mal eine Zwischenfrage: “Hatte Amri eigentlich erfolgreich am wöchentlichen Volltagesseminar gemäß des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilgenommen, damit er überhaupt einen LKW bewegen durfte?” Nunja, bei den “Drohnen” werden sich die Attentäter aber alle an der deutschen Gründlichkeit orientieren und fein die Aufkleber drauflecken. Und wegen einer Pilotenlizenz – da machen wir uns nun auch keine Sorgen, denn wer hat, der kann – oder auch nicht. Hey, man stelle sich nur vor, die Flieger hätten damals keine “Kennzeichnung aus dem Schreibwarenhandel” gehabt – die hätten niemals in die Gebäude fliegen dürfen.

Wie immer das Fazit vom Sozialticker:

Willst du mit der Drohne rauf,
kleb ihr erst ein Schildchen drauf.
Iss datt Teil 2 Kilo schwer,
muss auch ne Fluglizenz noch her.

Hast da noch ne Cam verbaut,
tragen es dir die Behörden fort.

Und bist du zu blöd für die Fliegerei,
keine Panik … keine Scheu,
alle 5 Jahre gibt es den Drohnen-Schein dann neu.

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