Der Spruch des Tages … 11.11.2016

6. Januar 2018

Könnte glatt von einem Karnevalsverein kommen – bzw. … könnte dem vielleicht angelehnt sein und vom “Jeckenspruch” ebenbürtig wirken, ohne sich genauer mit der Materie befassend mal selbst zu fragen, ob der Blick in die “Glaskugel” nicht sinnvoller wäre. Und so regt sich aus dessen Hause mal wieder ein Spruch, der dem heutigen Tage ein I-Punkt aufsetzt:

Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose wird selten genutzt

Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn wird selten genutzt, geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Bei einer Befragung von 5450 Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, gaben weniger als zwei Prozent an, in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt zu haben. Zum Einsatz kam eine entsprechende Bescheinigung dann nur bei rund einem Prozent der Befragten.

Langzeitarbeitslose haben die Möglichkeit, sich für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde beschäftigen zu lassen. Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mindestlohn die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht erschwert. … ect.pp …

Quelle: IAB Pressemeldung

“Langzeitarbeitslose haben die Möglichkeit … ” 🙂 🙂 🙂 (Schenkelklopfer)

Liebe “Glaskugelgucker” … ihr könnt euch zwar nicht vorstellen, zu was der Mindestlohn eigentlich taugt, aber schon der Name sollte ausreichend sein, um zu verstehen, um was es dabei geht. “MINDEST…” – könnte heißen, dass dies die geringste Art sein soll, einem seine Arbeitskraft zu vergüten. Eine Unterschreitung der “MINDEST…SUMME” = WIRTSCHAFTSFASCHISMUS und SOZIALABBAU !!! Und dies in Verbindung mit Hartz IV Beziehern, ist daneben auch noch eine ethisch und moralische Bankrotterklärung zum Grundgesetz, sowie die staatlich organisierte – zugleich kriminelle Machenschaft, auf Kosten von – in “sklavenähnlichen Zuständen” gehaltene Bittsteller.

Auf die Idee, es könnten Arbeitgeber sich der Ungerechtigkeit auch innerhalb ihres Betriebes nicht mit ihren Gewissen vereinbaren – ist für den IAB aber doch noch eine Anmerkung wert:

“Ein Abweichen vom Mindestlohn kann nach Einschätzung der befragten Jobcenter-Mitarbeiter möglicherweise sogar kontraproduktiv sein, wenn dies die Arbeitsmotivation einschränke, in der übrigen Belegschaft ein Gefühl der Lohnkonkurrenz schaffe oder die Reputation als guter Arbeitgeber gefährde.” Quelle: IAB

Der Sozialticker kann nur jedem – in solch Zwangsarbeitsverhältnisse geknüppelte Betroffene raten, diese Firmen namentlich (örtlich) öffentlich zu machen. Nur so kann man dem menschenverachtende System überhaupt noch begegnen, indem man diese “staatlich subventionierten Sozialschmarotzer” anprangert. Die Rolle der Gewerkschaften ist dabei leider nicht mehr hilfreich, denn in ihrem über 100-jährigen Kampf für anständige Löhne und gerechte Bezahlung, scheinen diese sich wohl nur noch auf den geleisteten Mitgliedsbeiträgen auszuruhen, sowie sich mit “Sozialabbau-Typen” kuschelnd im Bett zu aalen.

Doch nun zum Spruch des Tages:

“Bei einem Lohn unterhalb des Mindestlohnniveaus könne dagegen ein Gefühl der Diskriminierung entstehen. Quelle: IAB”

o.w.T. – vielleicht nochmals überlegen, ob es nur ein Gefühl sei, oder aber nackter Wahnsinn für gesamt Europa sich daraus ergibt!

Noch was zur Befragung von 5450 Langzeitarbeitslosen: Was sollten denn die “Sklaven” der Ansicht nach machen??? Sich neben der Stigmatisierung auch noch outen, dass sie Menschen dritter Klasse nur noch sind und der Arbeitgeber – im Wissen der Lage – mit ihnen machen kann was er will … und ist der Arbeitnehmer nicht zu 24/7 willig, so überfällt ihm die Keule der nahlschen Perversität in Form von Sanktionen bis hin zum Tod? Die Betroffenen sind zwar erwerbslos im geldgierigen System gefangen, aber nicht BLÖD !!!

Kleine Anmerkung vom Sozialticker … bitte macht weiter so, sonst wären wir eines Tages überflüssig !!!

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