Zwischen Oktober und Dezember 2015 konnten die Agenturen für Arbeit Maßnahmen zur Erlangung erster Kenntnisse der deutschen Sprache fördern, wenn dies zur Eingliederung notwendig war. Der Bundesrechnungshof hat geprüft, wie die Bundesagentur für Arbeit die Einstiegskurse geregelt und umgesetzt hat. „Das Engagement der Bundesagentur für Arbeit, einen Beitrag für die Integration von Flüchtlingen in einer schwierigen Situation zu leisten, erkennen wir an“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshof, Kay Scheller, anlässlich der Veröffentlichung der Prüfungsmitteilung.
„Gerade in einer solchen Situation brauchen wir aber ein Mindestmaß an Regelung, wie solche Sprachkurse aussehen und durchgeführt werden sollen.“ Bei vergleichbaren Fällen sollte die Bundesagentur für Arbeit künftig klare Rahmenbedingungen festlegen, damit die mit der Maßnahme angestrebten Ziele bestmöglich erreicht werden. “Besonders kritisch sehen wir, dass die Bundesagentur zwar bestimmte Vorgaben vorbereitet hatte, diese aber nicht zur Anwendung kamen“, so Scheller. Zwar hatte die Bundesagentur im Vorfeld der Umsetzung der Maßnahme Parameter für die Einstiegskurse und eine Produkt- und Leistungsbeschreibung erarbeitet, später aber auf deren Einsatz verzichtet. Dies führte u. a. dazu, dass die Träger der Einstiegskurse keine Anwesenheitslisten führen mussten.
Die Wirksamkeit der Einstiegskurse bleibt nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes zumindest zweifelhaft. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel verpuffte, weil die Kurse von schwindenden Teilnehmerzahlen geprägt waren.
( … )
Quelle und vollständige Meldung unter: Bundesrechnungshof