Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll eine Aushöhlung des Mindestlohngesetzes verhindern. Insbesondere soll eine Aufweichung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit verhindern werden. Die Dokumentationspflicht sei “eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns”, verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/17). Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einzusetzen und damit eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen.
In ihrem Antrag ziehen die Abgeordneten auch eine Bilanz des seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohns. Rund vier Millionen Menschen hätten durch den Mindestlohn zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Kaufkraft und Binnennachfrage seien durch den Mindestlohn gestärkt worden. Auch die Betriebe würden den Mindestlohn reibungslos umsetzen. Die im Vorfeld der Mindestlohneinführung verbreiteten Horrorszenarien über Beschäftigungsverluste hätten sich als gegenstandslos erwiesen: “Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik weisen vielmehr einen ungebrochenen Trend zu mehr Erwerbstätigkeit und einem höheren Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus”, schreibt die SPD-Fraktion.
Quelle: Deutscher Bundestag
Anmerkung Sozialticker: …”Rund vier Millionen Menschen hätten durch den Mindestlohn zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Kaufkraft und Binnennachfrage seien durch den Mindestlohn gestärkt worden.” … sie leben immer noch in einer völlig anderen Traumwelt und man kann nur hoffen, dass dieser Verein bald aufgelöst und aus dem Bundestag verbannt wird.