Sozialwahl 2017 – wer darf in die Kasse greifen?

18. November 2021

Über 51 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte haben ihre eigenen Parlamente.

Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen, berufen den Vorstand und entscheiden beispielsweise auch über Fusionen. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.

Mit ihrer Stimmabgabe stärken Versicherte und Rentner ihren ehrenamtlichen Vertretern in der Selbstverwaltung für ihre demokratische Arbeit den Rücken. Die Wahlberechtigten machen damit von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Bei der Sozialwahl geht es um ihre Rente, ihre Gesundheitsversorgung und damit auch um ihre Zukunft und die ihrer Kinder. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert.

Weitere Informationen zur Sozialwahl 2017 und Quelle: Sozialwahl.de

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