Sommer im Büro: Dresscode bleibt bestehen

1. Juni 2018

Berlin (DAA). Die Sonne scheint, das Thermometer erreicht die 30-Grad-Marke. Auch in Büros und Konferenzräumen steigen die Temperaturen. Arbeitnehmer müssen sich trotzdem an die üblichen Kleiderregeln halten. Das gilt auch, wenn es keinen festen Dresscode gibt, wie das Rechtsportal “Anwaltauskunft” mitteilt.

Der Arbeitgeber hat das Recht, angemessene Kleidung am Arbeitsplatz vorzuschreiben. Hat er einen bestimmten Dresscode festgelegt, müssen sich die Mitarbeiter auch im Sommer daran halten.

Doch auch wenn keine betriebliche Kleiderordnung existiert, bedeutet das nicht automatisch, dass man in Shorts und Flipflops ins Büro kommen kann. „Die üblichen Konven­tionen mit Blick auf die Kleidung gelten auch im Sommer“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Wer viel Kunden­kontakt hat oder in einem Unter­nehmen arbeitet, das auf ein seriöses Auftreten der Mitar­beiter Wert legt, sollte sich also eher bedeckt kleiden. Dürfen die Mitarbeiter hingegen das ganze Jahr über legere Kleidung tragen, darf es im Sommer auch mal eine kurze Hose sein.

Recht­spre­chung zu passender oder unpas­sender sommer­licher Kleidung am Arbeits­platz gibt es bislang wenig. Ernste Konse­quenzen dürften nur in sehr seltenen Fällen drohen. Wer sich am Arbeitsplatz zu sommerlich kleidet, riskiert dennoch mehr als einen schlechten Eindruck. Der Arbeit­geber kann von seinem Angestellten verlangen, dass er nachhause geht und sich umzieht, wenn die Kleidung nicht angemessen ist.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

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