Mit dem Internet verbundene Gebrauchsgeräte (“Internet der Dinge”) müssen nach Ansicht der Bundesregierung Mindestsicherheitsanforderungen erfüllen. Ansonsten ginge von einer massenweisen Verbreitung solcher Geräte ein Risiko für die gesamte IT-Infrastruktur aus, heißt es in der Antwort (19/662) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/514).
Es sei daher “gut und richtig, dafür Sorge zu tragen, dass diese vernetzbaren Geräte erstmals flächendeckende Mindestsicherheitsstandards aufweisen und diese dem Käufer auch transparent sind”. Mit der Cybersicherheitsstrategie 2016 habe sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Vorschläge zu unterbreiten, damit Verbraucher auf Basis eines einheitlichen Gütesiegels beim Kauf neuer IT-Produkte schnell feststellen könnten, welches Angebot sicher sei.
Das zu berücksichtigende europäische Rechtssetzungsverfahren solle jedoch erst Ende 2018 abgeschlossen werden. Ob in Bezug auf Cybersicherheitsaspekte “ein zeitigeres rechtliches Handeln auf nationaler Ebene erforderlich und zulässig” sei, werde derzeit geprüft.
Die Bundesregierung setzt sich auch für einen flächendeckenden Einsatz des verschlüsselten Übertragungsprotokolls HTTPS im Internet ein. Es werde regelmäßig auf die Bedeutung der Nutzung von HTTPS hingewiesen. Viele Webseiten des Bundes böten den Einsatz von HTTPS oder erzwängen ihn automatisch, heißt es in der Antwort (19/681) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/517) der Fraktion Die Linke.
Insgesamt unterstützten von 2.997 verwendeten Domains der Bundesbehörden 84,6 Prozent HTTPS. Das sei ein guter Stand, der noch verbessert werden könne. Das Ziel sei, den Anteil der Behörden-Domains mit Verschlüsselung weiter zu erhöhen.
Quelle: Deutscher Bundestag – Berlin(hib/PK)