Schutz unbegleiteter Flüchtlingskinder

10. September 2015

Berlin: (hib/AW) Die Bundesländer sollen gesetzlich verpflichtet werden, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5921) vor, mit dem die Verteilung von Flüchtlingskindern im Bundesgebiet verbessert und somit die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention sichergestellt werden sollen. Zudem soll die Altersgrenze für Aufenthalts- und Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

Nach Angaben der Bundesregierung befanden sich Ende 2014 bundesweit 17.955 unbegleitete ausländische Minderjährige in vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Von 2010 bis 2013 sei die Zahl unbegleiteter Flüchtlingskinder, die nach Deutschland kamen, um 133 Prozent gestiegen. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder sind Jugendämter beziehungsweise die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Einige kommunale Gebietskörperschaften seien gegenwärtig überlastet und eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert oder nicht mehr möglich.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker … und diese gleiche Bundesregierung, geht jeden Tag unbeschwert nach Hause oder in fürstlichen Hotelanlagen residieren, aber wo die vielen Kinder mal unter kommen sollen, bei dem steten Wohnunterkunftsabbau und dem Verramschen von kompletten Wohneinheiten – dass ist ja nicht deren Baustelle. Wichtig ist nur, dass die ihren “BLUB” mal wieder gepresst rauslassen konnten als Gesetzestext. Vielleicht sollte man das gedruckte Gesetzblatt vor eine Baugrube legen und zurufen: “Nun bau … baue endlich Unterkünfte .. los, los, los !!! – ob das Blatt sich dann vor Lachen kringeln wird, oder selbige Feuchte der derzeitigen Notbehelfe das Blatt zur Fäulnis bringen wird – Fragen über Fragen ?!? Wohnraum – um den jeden Tag hunderttausende HartzIV Opfer, Studenten und Azubis ringen müssen … und das Adoptionsverfahren eher einem Spießrutenlauf gleicht, ja, da brauchen wir ein solches Gesetz – genau von solchen Abgeordneten. Interessanter wird es noch, wenn man mal nach dem Schicksal und Verbleib der vielen Kinder sich erkundigen möchte … ohjaaaa – da sticht man dann mitten in den Sumpf der Fäulnis.

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