Sanktionen und Klagen im SGB II

18. April 2019

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2016 wurden insgesamt 648.000 Widersprüche gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eingereicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12193) auf eine Kleine Anfrage (18/11950) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es weiter, dass im vergangenen Jahr 115.000 Klagen gegen SGB-II-Bescheide eingereicht und insgesamt 939.000 Sanktionen neu ausgesprochen wurden.

Die Sanktionssumme lag 2016 demnach bei rund 175 Millionen Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag

Anmerkung Sozialticker – hinzukommen sollten noch die ca. 5,5 Millionen Personen, welche aus Scham und Würde auf dieses menschenverachtende Gesetz verzichten und viele Millionen Menschen, welche sich dagegen nicht mehr zur Wehr setzen können/wollen oder gar dürfen.

Besonders interessant sind die Klageaufteilungen:

Einkommen … sicherlich die Berechnungen – ca. 12.000
Kosten der Unterkunft – ca. 17.000
Aufhebungen und Erstattungen – ca. 16.000
Untätigkeit – ca. 15.000
und 14.000 ohne jegliche Angaben – aus einer Behörde, die jeden Centbetrag in dreifacher Kopie zu den Akten takkert? Unglaubhaft.

Also genau da wo es um die Existenz der Opfer geht muss geklagt werden bzw. wo es betroffene Opfer am Tiefsten trifft. Durch Aussitzen nach Aussetzen regelt man in den Jobcentern nachhaltig die Arbeitslosenstatistiken.

Die angegebenen Zahlen würden wir sogar als Statistiktrick bezeichnen und zeigen trotzdem dokumentarisch auf, dass die “roten Roben” wohl einen gesunden Schlaf damit noch haben, wenn vor ihrem Hause Millionen Menschen um ihre Grundrechte betrogen, belogen und weiterhin täglich neu entrechtet werden.

Und genau dieses Verhalten zeichnet einen Rechtsstaat wie Deutschland aus – schlaft weiter!!!

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