Saison-Kurzarbeitergeld: Anzeigepflicht entfällt vollständig

31. Oktober 2016

Bürokratieabbau erleichtert Verfahren bei Ausfällen in der Schlechtwetterzeit

„Für Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu beziehen, wurde eine spürbare Erleichterung geschaffen“, informiert Raimund Becker, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig.

„Mit der gesetzlichen Neuregelung ist die Anzeigepflicht nun vollständig entfallen“, so Becker. „Damit senkt man den bürokratischen Aufwand und entlastet Unternehmen und Arbeitsagenturen.“ Für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-KuG), egal durch welchen Ausfall verursacht, müssen künftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Aufzeichnungen, die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, sind auch weiterhin aufzubewahren.

Ausführliche Hinweise zum Saison-KuG und alle erforderlichen Vordrucke sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de; Unternehmen; Finanzielle Hilfen; Kurzarbeitergeld abrufbar.

Hintergrundinformation:

Das Saison-KuG kann von Dezember bis März für Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks und des Garten- und Landschaftsbaus in Anspruch genommen werden. In Betrieben des Gerüstbaus beginnt die Schlechtwetterzeit am 01. November und endet am 31. März. Diese Leistung sichert die Beschäftigung bei Ausfällen durch Witterung oder Auftragsmangel. Die Neuregelung beruht auf dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung“ (AWStG). Hier wurde die Regelung zur Anzeige des Arbeitsausfalls beim Saison-KuG ersatzlos gestrichen (§ 101 Abs. 7 SGB III).

Im Schlechtwetterzeitraum 2015/16 wurden bundesweit allein ca. 17.500 Anzeigen für Saison-KuG gestellt, die ab nun wegfallen und Unternehmen wie Arbeitsagenturen entlasten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Anmerkung Sozialticker … daran merkt man wieder die Absurdität des Systems, denn während solche Anzeigen nicht mehr getätigt werden brauchen, sanktioniert man nebenbei über 750.000 Menschen, weil sie sich nicht bzw. nicht richtig z.B. zum passenden Termin arbeitslos gemeldet hätten und labert gleichzeitig mit gespaltener Zunge, dass ALG I doch eine Versicherungsleistung sei. Hey – ihr da in Nürnberg und anderswo … wann jemand seine Versicherung in Anspruch nehmen will, sollte doch dem Versicherungsnehmer überlassen werden und nicht unter steter Strafe dies ab 12 Wochen verwehrt bleiben.

Welcher gesunde Menschenverstand schließt solche Versicherungen ab?

“Bei eigener Kündigungen tritt in der Regel eine Sperre von drei Monaten ein. Verkürzungen auf drei oder sechs Wochen sind möglich, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb der nächsten sechs oder 12 Wochen geendet hätte oder eine dreimonatige Sperrzeit eine besondere Härte darstellen würde. Bei abgelehnten Jobangeboten sowie abgelehnten oder abgebrochenen Eingliederungsmaßnahmen wird die Zahlung von Arbeitslosengeld I stufenweise für drei, sechs oder 12 Wochen ausgesetzt. Mangelnde Initiative bei der Jobsuche mindert den Anspruch um zwei Wochen und Meldeversäumnisse sowie eine verspätete Arbeitsuchendmeldung um jeweils eine Woche. Summieren sich die Sperrzeiten auf 21 Wochen, erlischt der gesamte Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Mit einem Anteil von 66 Prozent dauert die große Mehrheit der Sperrzeiten lediglich eine Woche (Meldeversäumnisse und verspätete Arbeitsuchendmeldungen), allerdings auch mehr als jede vierte Sperrzeit drei Monate. Die dreimonatigen Sperrzeiten entfallen hauptsächlich auf Kündigungen durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund. Ausgesetzte Zahlungen von zwei, drei oder sechs Wochen hingegen sind mit insgesamt sechs Prozent vergleichsweise selten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit”

Unfassbar … aber in Deutschland machbar und notwendig, 1. weil sonst das Kapital gefährdet wäre, 2. die Hosen der Verantwortlichen zum Lachen stets feucht gehalten werden müssen und 3. die betroffenen Menschen nun mal nur austauschbare Nummern sind. Wir kennen eine noch ganz andere Entlastungsform der Arbeitsagentur = die komplette Abschaffung.

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