Aus Müllhausen bestimmt nicht nur … aber woher kommt dieser Abfall: Kommission verklagt Slowenien vor dem Gerichtshof wegen illegaler Deponien. Die Europäische Kommission bringt Slowenien vor den Gerichtshof der EU, weil 28 illegale Deponien weder geschlossen noch saniert wurden und diese eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt darstellen.
Trotz früherer Mahnungen der Kommission hat Slowenien nicht, wie in den EU-Bestimmungen über Deponien (Deponierichtlinie, Richtlinie 1999/31/EG des Rates) vorgeschrieben, Maßnahmen zur Schließung von 28 Deponien ergriffen, die nicht den Vorschriften entsprechen. In dieser Richtlinie ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Abfälle in einer Weise verwerten und entsorgen, die die öffentliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet, und Maßnahmen ergreifen, um eine unkontrollierte Ablagerung oder Ableitung von Abfällen und deren unkontrollierte Beseitigung zu verhindern. Slowenien hätte diese nicht den Vorschriften entsprechenden Deponien für Siedlungs- und Industrieabfälle bis zum 16. Juli 2009 schließen und sanieren müssen.
Aufgrund unzureichender Fortschritte bei der Behebung des Problems richtete die Kommission im April 2016 eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme an die Behörden, in der sie diese nachdrücklich aufforderte, angemessene Maßnahmen in Bezug auf 35 unkontrollierte Deponien zu ergreifen, die – obwohl nicht mehr in Betrieb – weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt darstellten.
Es wurden zwar einige Fortschritte erzielt, doch waren bis März 2017 die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Schließung von 28 Deponien noch immer nicht abgeschlossen. Um Slowenien zu zügigerem Handeln zu drängen, bringt die Kommission die slowenischen Behörden nun vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Hintergrund
Nach EU-Recht sollten in der EU nur abgesicherte und kontrollierte Deponierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Deponierichtlinie (Richtlinie 1999/31/EG des Rates) enthält Normen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt, insbesondere von Oberflächengewässern, Grundwasser, Boden und Luft, vor den negativen Auswirkungen der Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen. Sie soll negative Auswirkungen der Deponierung von Abfällen im Verlauf des gesamten Lebenszyklus von Deponien verhindern oder soweit wie möglich mindern.
Auch gegen sechs andere Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern, Spanien, Italien, Rumänien und Slowakei) wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das Gericht hat bereits Urteile gegen Bulgarien, Zypern und Spanien erlassen.
Es gibt viele verschiedene Arten der Abfallbeseitigung. Das Vergraben im Boden, bekannt als „Deponierung“, ist die am wenigsten ökologisch nachhaltige Art und sollte auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden.
Quelle: Europäische Union
Anmerkung Sozialticker – die ja schon in der Überschrift fragend hinterlegt wurde und man sich nur fragt, wie viele Güterzüge wohl so nachts dem Mülltourismus folgen könnten und ergo berechtigt ab 2020 nur noch “leeeeeeiiiiisssssse” durch die Landschaften flüstern dürfen, damit das wohl nicht so auffällt.
Schon alleine einen Unterschied zwischen illegaler und legaler Deponie zu machen, ist durch europäische Doppelmoral kaum zu toppen. Man stelle sich nur vor, es gäbe Gesetze, die Müll schon beim Hersteller verbieten würden und es käme ein Mehrwegmodell in Betracht – ohje, dann würden wir echt die “Frustverpackungen” vermissen und müssten Windel wieder waschen. 🙂