Hinweis von Harald Thomé:
Das LSG Niedersachen-Bremen bejaht den Anspruch auf Reparaturkosten für eine Brille ( Brillenreparatur ) auf Zuschussbasis und stellt klar, dass es sich um nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe nach § 24 Abs.3 S. 1 Nr. 3 SGB II handelt.
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Quelle: Harald Thomé – Tacheles