Rehabilitierung und Entschädigung homosexueller Menschen

18. April 2019

Der Bundesrat setzt sich für die Rehabilitierung und Entschädigung von Personen ein, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen strafrechtlich verurteilt wurden. Mit einer am 10. Juli 2015 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach den jeweiligen Strafgesetzbüchern Verurteilten vorsieht.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass die in Deutschland bisher getroffenen Maßnahmen den Anforderungen an eine angemessene Rehabilitation nicht genügen. Es bedürfe einer gesetzlichen Regelung zur Rehabilitierung und Entschädigung. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass er die Bundesregierung bereits im Oktober 2012 mit einer Entschließung (BR- Drucksache 241/12 (Beschluss)) aufforderte, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung vorzuschlagen. Da dies bislang nicht geschehen ist, konkretisiert er nunmehr seine Forderung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 10.07.2015.

Update 11.03.2018: Entschädigung für verfolgte Homosexuelle

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rehabilitierungsbescheinigungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilter Personen (StrRehaHomG) beantragt wurden. Entsprechende Zahlen könnten allenfalls von den Landesjustizverwaltungen erlangt werden, schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der Antwort der Bundesregierung (19/950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2017 seien bis Februar 2018 insgesamt 81 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Davon seien 54 positiv und 3 negativ beschieden worden. Die bislang ausgezahlten Entschädigungen summierten sich auf 254.500 Euro. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung verkenne nicht, dass ein Betroffener durch Untersuchungshaft seiner Freiheit ebenso beraubt worden sei wie durch Strafhaft, was ebenfalls zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt habe. Die im Gesetz vorgesehene Entschädigung knüpfe indessen alleine an die Beseitigung des Strafmakels von strafgerichtlichen Verurteilungen an. Vor diesem Hintergrund sei ergänzend zu der im Gesetz vorgesehenen Individualentschädigung als Form der Kollektiventschädigung die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld über eine institutionelle Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro jährlich aus dem Haushalt des BMJV langfristig gestärkt worden.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB.

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