Die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften wird auf fünf Jahre erhöht. Am 8. November 2019 stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz zu, das der Bundestag drei Wochen zuvor verabschiedet hatte.
Initiative des Bundesrates aufgegriffen
Es geht auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates vom Februar dieses Jahres zurück. Darin hatten die Länder die Erhöhung gefordert, um das Jurastudium vergleichbaren Masterstudiengängen anzupassen. Der Bundestag nahm bei der Verabschiedung lediglich einige rechtsförmliche Änderungen vor.
Längerer BAföG-Bezug
Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf den BAföG-Bezug: Jurastudentinnen und -Studenten haben künftig länger Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Der Studienerfolg soll nicht von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängen, hatte der Bundesrat in seinem Entwurf argumentiert – und damit offenbar den Bundestag überzeugt.
Vergleichbarer Stoffumfang wie Masterstudium
Das Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die derzeitige Festlegung auf 9 Semester für Rechtswissenschaften sei nicht ausreichend: die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage faktisch durchschnittlich 11,3 Semester. Durch die Reform der Juristenausbildung 2002/2003, die Einführung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und die Erweiterung um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen sei die Studiendauer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019