Dies geht aus einem auf der WDR-Homepage veröffentlichten Artikel hervor:
2018 findet dann – wie alle fünf Jahre – die neue EVS statt. Die neue perverse Politik lautet also, die neueste EVS erst dann anzuwenden, wenn bereits die allerneueste erhoben wird, so daß von den fünf Jahren bereits vier abgelaufen sind. Damit wird die Erhöhung der Regelleistung um eine ganze EVS später verwirklicht.
Damit sind in Zukunft auch ablehnende BVerfG-Entscheidungen zur Regelleistung scheißegal, weil es aktuell immer einen Grund gibt, gegen die Regelleistung zu klagen – auf, auf denn!
Und immer dran denken: wenn alle “Hartz IV”-Empfängerinnen und -empfänger wegen der Regelleistung klagen, dann bricht die Sozialgerichtsbarkeit zusammen und die Politik wird schnell zur Abhilfe den “Hartz IV”-Empfängerinnen und -empfängern ein bisschen entgegen kommen – auf, auf denn!
Ein fröhliches Jagen 2017! (Herbert Masslau)