Reform der Psychotherapieausbildung weist gravierende Mängel

3. März 2019

Gravierende Mängel bei der Reform der Psychotherapieausbildung. „Der Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapieausbildung weist gravierende Mängel auf, die auch von Studierenden und Berufsverbänden kritisiert werden. Angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen noch jahrelang unter prekären Bedingungen arbeiten.

Zudem fehlen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfahrensvielfalt im Studium“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Patient*innenrechte, zum heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Psychotherapieausbildungsreformgesetzes (PsychThG). Die Neuregelungen sollen unter anderem verhindern, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach dem Studium in der Weiterbildung als Praktikantinnen und Praktikanten mit mangelhafter Bezahlung und ohne Sozialversicherung angestellt werden können.

Gabelmann weiter:

„Gesundheitsminister Jens Spahn prescht mit diesem Gesetz vor, ohne einen Plan von dem zu haben, was künftige Studierende erwartet. Weder liegt die Approbationsordnung vor, noch ist die Finanzierung der quasi-obligatorischen Weiterbildung geregelt. Das neue Berufsgesetz und die konkretisierende Approbationsordnung müssen so ausgestaltet werden, dass die Studierenden frei zwischen allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren wählen können. Die bestehende Schieflage bei den Lehrkapazitäten zugunsten einzelner Verfahren darf sich beim Aufbau des neuen Studiengangs nicht fortsetzen. Nur so haben die Patientinnen und Patienten später die Möglichkeit, sich für die für sie am besten geeignete Therapieform zu entscheiden.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE

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