Rechtsverschärfung für Betroffene und Mehrbelastung für Beschäftigte

19. Februar 2017

Sanktionen haben in der Grundsicherung nichts zu suchen. Diese Positionen vertritt DIE LINKE mit Nachdruck, denn das Existenz- und Teilhabeminimum darf nicht gekürzt werden. Immerhin hat die Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern sich auf ein paar Änderungen der Sanktionsregeln verständigt, die spürbare Verbesserungen für die Leistungsberechtigten wären. Danach sollten die verschärften Sanktionsregeln für junge Leistungsberechtigte unter 25 Jahren abgeschafft werden.

Zudem sollte zukünftig verhindert werden, dass durch Sanktionen Wohnungslosigkeit verursacht wird. Die Kosten der Unterkunft und Heizung sollten von Sanktionen ausgenommen werden. Die Anhörung hat ein weitgehendes Unverständnis an den Tag gelegt, dass diese Vorschläge nicht umgesetzt wurden. Außer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben sich alle Sachverständigen für Abmilderungen bei den Sanktionsregelungen ausgesprochen.

Quelle: Die Linke

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