Nach zwölf Jahren Sanktionen der Jobcenter hat es am 15. Januar 2019 endlich eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes darüber gegeben. Sie wäre aber nicht möglich gewesen ohne das Engagement und den Aktivismus unterschiedlichster Initiativen und Einzelpersonen im ganzen Bundesgebiet. Die Verhandlung, die wir intensiv verfolgt haben, hat bei uns die große Sorge ausgelöst, dass die Grundrechte Erwerbsloser übergangen werden. Stattdessen fokussierte die Verhandlung auf Sachverhalte, die für eine Überprüfung der Sanktionen am Maßstab der Grundrechte irrelevant sind.
Nun stehen Erwerbslose und andere unterfinanzierte Personen und Haushalte seit Jahren völlig zu Unrecht in dem Ruf, dass sie / wir eigentlich nur mal endlich ernst genommen werden wollen und sich auch ohne reale Interessenvertretung und ohne Grundrechte abspeisen lassen. Dieser Irrtum hat schon zu schweren politischen Verwerfungen geführt und dauert offenkundig weiter an.
Wir machen darauf aufmerksam, dass es auch mit dem anhängigen Verfahren nicht möglich sein wird, mit den betroffenen Personengruppen Frieden zu schließen ohne deren Grundrechte zu schützen. Wir warnen alle Verfassungsorgane davor, sich in dieser Hinsicht weiterhin Illusionen zu machen.
Wir haben uns jahrelang mit gewaltfreien Mitteln gegen die Sanktionen der Jobcenter engagiert und bestehen darauf, unser Engagement auch in Zukunft gewaltfrei zu halten. Dementsprechend bestehen wir auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe nachkommt und seine eigene Rechtsprechung aus 2010, 2012 und 2014 zur Grundlage der Entscheidung über Sanktionen macht. Selbstverständlich können und werden wir anderenfalls nicht unsere Positionen zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen aufgeben oder aufhören, gegen Sanktionen zu klagen.
Das könnten wir uns im Übrigen schon aus wirtschaftlichen Erwägungen gar nicht leisten.
Quelle: Christel T., Prozeßbeobachterin … zur Petition – zu den Kommentaren