Recht auf Kita-Platz erhält endlich echte Bedeutung!

20. Oktober 2016

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kita oder einer Tagesbetreuung. Die Kommune ist also gesetzlich verpflichtet, für Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. “Doch in der Realität lassen die Kommunen viele Eltern im Regen stehen, denn noch immer gibt es nicht genug freie Plätze. Das hat nun finanzielle Konsequenzen”, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Heute erging das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs: Städte und Kommunen müssen Eltern Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter zusichern können.

In drei Parallelverfahren (III ZR 278/15, III ZR 302/15, III ZR 303/15) wollten Mütter nach Ablauf einer einjährigen Elternzeit wieder in Vollzeit berufstätig sein. Sie meldeten ihre Kinder bei der Stadt für einen Betreuungsplatz an, erhielten aber auch auf wiederholte Nachfrage keinen positiven Bescheid. Durch eigene Bemühungen fanden sie schließlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder – allerdings später als beabsichtigt. Nun verlangten sie den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Verdienstausfalls. Der Bundesgerichtshof gab ihrem Begehren Recht und verpflichtete die Kommune zu Schadenersatz.

“Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr ist also nicht länger eine Worthülse”, sagt Heimann. “Eltern können sich nun entweder darauf verlassen, dass ihr Kind tatsächlich einen Betreuungsplatz bekommt. Sollte das nicht der Fall sein, haben sie zumindest Anspruch auf Schadenersatz für den entstehenden Verdienstausfall. Und das ist auch gut so. Denn besteht ein Rechtsanspruch, muss es spürbare Konsequenzen haben, wenn er nicht eingelöst wird.”

Quelle: Deutscher Familienverband

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