25 Jahre Trümmerfrauenurteil: Raubbau an Familien in der Rente geht weiter. Zum 25. Jahrestag des vom Deutschen Familienverband (DFV) erstrittenen Trümmerfrauenurteils vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh, die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden.
„Das Bundesverfassungsgericht hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet. Aber auch ein Vierteljahrhundert später bestraft das Rentensystem Familien, weil Rentenansprüche zu eng an Erwerbseinkommen gekoppelt sind und Kindererziehung – ausgerechnet die Leistung, die das System überhaupt erst am Leben hält – kaum berücksichtigt wird. Der verfassungswidrige Raubbau an Familien muss endlich ein Ende haben“, so Zeh.
Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt. Eine der Klägerinnen war die kinderreiche DFV-Frau Rosa Rees. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und Familiengerechtigkeit auch bei den Beiträgen zu den umlagefinanzierten Sozialversicherungen gefordert.
Das Trümmerfrauenurteil verpflichtet den Gesetzgeber, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern und stellt klar, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar ist. Aber auch 25 Jahre später ignoriert der Bundestag die Verpflichtung zur intragenerationellen Gerechtigkeit zwischen Familien und denjenigen, die keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen haben.
Weiterhin müssen Familien in der aktiven Erziehungsphase von ihrem ohnehin geringeren Einkommen hohe Strafbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, weil sie mit den gleichen Rentenbeiträgen belastet werden wie Kinderlose. Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum bezeichnet das Rentensystem „als nicht familiengerecht“ und empfiehlt dringend Reformen. Sein Fazit: Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose.
Und im Alter werden Eltern für ihre Erziehungsleistung mit Hungerrenten bestraft: Für die jahrelange Erziehung eines Kindes erhalten Eltern aus den Kindererziehungszeiten maximal nicht einmal 100 Euro Rente. „Diese Altersarmut hat die Politik selbst gemacht, denn sie betrifft vor allem Mütter, die wegen der Erziehung von Kindern auf eine bruchlose Erwerbsbiografie verzichtet haben“, sagt Zeh.
Gegen diesen Raubbau an Familien zieht der Deutsche Familienverband mit dem Familienbund der Katholiken derzeit mit über 2.500 Familien vor das Bundesverfassungsgericht. Am 20. Juli wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal mit den Elternklagen befassen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor (www.elternklagen.de).
Der DFV fordert umgehend die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung analog zum Einkommensteuerrecht und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind.
„Familien sind es leid, für ihr Recht immer wieder vor Gerichte ziehen zu müssen. Die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht gehört endlich auf die politische Agenda – nicht nur im Wahlkampf“, fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.
Quelle: Deutscher Familienverband e.V.