Im räumlichen Umfeld keine bedarfsgerechte Wohnung

26. Juni 2018

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2018 – Az.: L 6 AS 86/18.B.ER. Zur Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, wenn der allein erziehenden Mutter und ihrem minderjährigen Sohn in dem für sie maßgebenden räumlichen Umfeld keine bedarfsgerechte Wohnung innerhalb der vom SGB II-Träger für einen Zwei-Personen-Haushalt festgesetzten Mietobergrenze trotz umfangreicher und dokumentierter Suchbemühungen zur Verfügung steht.

Die schulische Situation des minderjährigen Sohnes als Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft kann hier eine Begrenzung des räumlichen Suchfelds rechtfertigen. Dies gilt gerade dann, wenn wegen Lernschwierigkeiten bereits ein Schulwechsel durchgeführt zu werden hatte. Hier ist es diesem Schüler nicht zuzumuten, einzig zur Senkung der Kosten der von ihm zusammen mit seiner Mutter bewohnten Unterkunft ein weiteres Mal die Schule zu wechseln.

Quelle: Kommentar Dr. Manfred Hammel

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