Unser Forum Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” las mit entsetzen von dem Gerichtsurteil des Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) In dem Zusammenhang haben wir auch den interessanten Zeitungsartikel dazu gelesen.
EU-Ausländer haben Anspruch auf Sozialhilfe
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/eu-auslaender-haben-laut-bundessozialgericht-anspruch-auf-sozialhilfe-13946681.html
Mit diesem neuen Gesetz sollen nun alle EU-Ausländer nach sechs Monate ein Recht auf Sozialhilfe haben. Sozialhilfe bekommt man in Deutschland doch nur wenn man keine 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, weil man krank ist. Bürger mit Altersrente die unter den Existenzminimum leben müssen können auch Sozialhilfe beantragen.
Werden aus der EU nur kranke und alte Menschen kommen, die dann Sozialhilfe bekommen? Wenn das nicht der Fall sein sollte, haben Sie als Politiker ein großes Problem. Im Grundgesetz steht folgendes:
Artikel 3
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Sozialhilfe bekommt man ohne Auflagen. Das heißt, wer Sozialhilfe bekommt, kann nicht vom Jobcenter sanktioniert werden braucht keine Eigeninitiative vorweisen, braucht nicht täglich verfügbar sein, muss keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und vieles mehr.
Unser Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau” fordert deshalb, die Abschaffung von Hartz IV. Dann müssten nämlich alle Erwerbslosen eine bedingungslose Sozialhilfe (ohne Auflagen) erhalten. Oder wollen Sie wirklich unsere Erwerbslosen schlechter behandeln wie die EU Bürger? Das würde nämlich gegen das Grundgesetz verstoßen.
In diesem Sinne erwarten wir von allen Parteien eine schriftliche Antwort.
Quelle: Soziales Netzwerk “Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau”
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