Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Pflegedienste erfolgreich ab.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat in mehreren Verträgen von ambulanten Pflegediensten rechtswidrige Bestimmungen gefunden, die Verbraucher benachteiligen. Zum Beispiel beschränken die Unternehmen die Haftung für den Verlust von Haustürschlüsseln oder behalten sich das Recht zu Preiserhöhungen vor, auch wenn die Kosten tatsächlich nicht steigen. Die VZB hat daher aktuell vier ambulante Pflegedienste abgemahnt.
Die Unternehmen haben sich daraufhin verpflichtet, künftig auf die unlauteren Klauseln zu verzichten. Pflegebedürftige und deren Angehörige, die Fragen zu ihren ambulanten Verträgen haben, erhalten Hilfe am Info-Telefon und im Online-Informationsportal www.pflegevertraege.de.
Jede Woche erreichen die Verbraucherzentralen zahlreiche Beschwerden zu ambulanten Pflegeverträgen. „Viele Unternehmen nutzen rechtswidrige Vertragsbestimmungen, die Pflegebedürftige benachteiligen“, berichtet Dunja Neukamp, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Vier Unternehmen – die advita Pflegedienst GmbH, die LebenPLUS GbR, die Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH sowie einen Brandenburger Einzelunternehmer – hat die Verbraucherzentrale daher erfolgreich abgemahnt.
Schlüsselverlust: Unternehmen dürfen Haftung nicht ausschließen
„Viele Unternehmen begrenzen die Haftung und damit ihre Sorgfaltspflicht für die Schlüssel der Pflegebedürftigen oder generell für Sachschäden“, bemängelt Neukamp. „Wir halten diesen Ausschluss für unzulässig, da Unternehmen für sogenannte wesentliche Vertragspflichten haften.“ Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht das ebenso und argumentiert, dass der Patient dem Pflegepersonal durch die Übergabe des Schlüssels Zugriff auf seinen geschützten Wohnbereich ermögliche und damit eine besondere Schutzpflicht des Dienstes einhergehe. „Pflegedienste müssen den überlassenen Schlüssel zur Wohnung des Pflegebedürftigen sorgsam aufbewahren. Jeder Haftungsausschluss für verlorene Schlüssel ist damit ungültig, auch bei nur leicht fahrlässig verschuldetem Verlust“, so die Verbraucherschützerin. In allen vier abgemahnten Pflegeverträgen fand sich eine solche unlautere Klausel.
Kündigung: Verbraucher können den Vertrag jederzeit beenden
„Verbraucher dürfen Verträge mit ambulanten Pflegeunternehmen laut Gesetz jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen“, weiß Neukamp. Drei der abgemahnten Unternehmen haben sich daran jedoch nicht gehalten – die Verbraucherzentrale entdeckte gesetzeswidrige Kündigungsklauseln in all diesen Verträgen. „Zum Beispiel sollten Verbraucher Kündigungsfristen einhalten oder verpflichtet werden, bei außerordentlicher Kündigung einen Grund anzugeben“, berichtet Neukamp.
Preiserhöhung: Investitionskosten dürfen nicht einfach steigen
Zwei der abgemahnten Unternehmen hatten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass sie die sogenannten Investitionskosten immer dann erhöhen dürfen, sobald die Kosten für die Pflege steigen. Darunter fallen Ausgaben, die den Betrieb des ambulanten Dienstes sicherstellen, z.B. Büromieten oder Leasingkosten für Autos. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale ist diese Koppelung jedoch nicht rechtens: „Der Bundesgerichtshof hat in einem anderen Fall entschieden, dass Unternehmen grundsätzlich nur tatsächliche Kostensteigerungen weitergeben dürfen“, so Neukamp. „Demnach können zwar steigende Pflegekosten weiterberechnet werden. Die Investitionskosten dürfen jedoch nicht automatisch mit angehoben werden.“
Informationsangebot für Verbraucher
Verbraucher, die in ihrem ambulanten Pflegevertrag solche oder ähnliche Bestimmungen finden, können sich für eine Vertragsprüfung beispielsweise an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Berlin und Saarland steht innerhalb des Projektes „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ ein Info-Telefon (0331 98 22 99 88, Mo 9-13 Uhr, Mi 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr) sowie das Informationsportal www.pflegevertraege.de zur Verfügung.
Über das Projekt “Marktprüfung ambulante Pflegeverträge”
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert das Projekt der Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Saarland. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Pflegeverträgen aufzuklären. Dazu haben die Verbraucherzentralen eine Hotline geschaltet. Darüber hinaus prüfen die drei Verbraucherzentralen Pflegeverträge auf Rechtsverstöße, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken und gegebenenfalls abzumahnen. Verbraucher sind aufgerufen, Kopien ihrer Verträge mit ambulanten Pflegeanbietern per E-Mail an pflegevertraege@vzb.de oder postalisch an die Verbraucherzentrale Brandenburg (Babelsberger Str. 18, 14473 Potsdam) zu schicken. Die Verbraucherschützer verschaffen sich so einen detaillierten Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen und mahnen im Einzelfall auch ab. Das Projekt läuft noch bis Februar 2018.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.