Die Bundesregierung möchte Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpfen. Sie hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einrichtung eines nationalen elektronischen Transparenzregisters vorsieht. Darin sollen die wirtschaftlich Berechtigten, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer, von Unternehmen aufgeführt werden. Hintergrund ist die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama im vergangenen Jahr.
Einsicht bei berechtigtem Interesse
Einsicht in das Register haben nach dem Gesetzentwurf in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Diese sollen künftig miteinander vernetzt werden.
Schärfere Auflagen für Glücksspielanbieter
Außerdem sieht der Gesetzentwurf schärfere Auflagen für Güterhändler und Glückspielanbieter sowie schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Darüber hinaus verpflichtet er Güterhändler, die strengen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten bereits dann zu erfüllen, wenn sie Barzahlungen ab 10.000 Euro tätigen. Die Regelung soll ebenfalls zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen, die vor allem über Barzahlungen funktionieren.
Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden. Das geplante Gesetz soll ab Ende Juni 2017 in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat