Online-Kündigung schwer gemacht

31. Januar 2018

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat ein Mobilfunkunternehmen wegen irreführender Angaben bei der Kündigung über deren Onlineportal erfolgreich abgemahnt. Wenn Verbraucher während des Kündigungsprozesses angaben, an einem neuen Angebot interessiert zu sein, versetzte der Anbieter den Vertrag wieder in einen ungekündigten Zustand. Eine erneute Kündigung über das Onlineportal war dann nicht mehr möglich. Der Anbieter hat sich nun gegenüber der Verbraucherzentrale verpflichtet, diese Praxis künftig zu unterlassen.

„Verbraucher dürfen beim Klicken auf den Button „Jetzt kündigen“ zu Recht davon ausgehen, dass sie den Vertrag gekündigt haben“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der VZB. Mit ihrem Vorgehen hat das Unternehmen Verbrauchern die Vertragskündigung deutlich erschwert. „Besonders ärgerlich ist, dass Verbrauchern sogar suggeriert wurde, eine Kündigung sei nach Anforderung des neuen Angebots über das Onlineportal gar nicht mehr möglich“, so Scherer. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat deshalb abgemahnt.

„Der Anbieter hat sich daraufhin verpflichtet, diese Praxis künftig zu unterlassen“, berichtet Scherer.

Konkret mahnte die VZB folgendes Vorgehen ab: Wer im Onlineportal seinen winSIM-Vertrag kündigen wollte, wurde nach dem Grund seiner Kündigung gefragt. Klickte man nach dem Button „Jetzt kündigen“ dort „Ich möchte in ein anderes Mobilfunknetz wechseln“ an, wurde man gefragt, ob man an einem alternativen Angebot interessiert sei. Stimmte man zu, erschien der Hinweis, dass die Anfrage übermittelt würde und der Vertrag nun in einem ungekündigten Zustand sei. Wer anschließend erneut versuchte, den Vertrag über das Onlineportal zu kündigen, erhielt die Auskunft, dass eine Kündigung über das Portal bis zur Bearbeitung des neuen Angebots nicht mehr möglich sei.

Wer Probleme mit seinem Mobilfunkanbieter hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.

Quelle: Presse Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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