Notwendigkeit über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen oder geldwerten Leistungen

8. Juli 2018

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2018 – Az.: S 144 AS 15342/17. Aus § 31a III 2 SGB II geht ebenfalls die Notwendigkeit hervor, dass bei einer von einem SGB II-Träger entsprechend § 31a III 1 SGB II verfügten Kürzungsentscheidung das Jobcenter bereits von Amts wegen über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen oder geldwerten Leistungen entscheiden muss.

Unterbleibt eine solche Entscheidung, dann ist der Sanktionsbescheid in seiner Gesamtheit rechtswidrig, denn zum Schutz minderjähriger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hat bei einer derartigen Sanktion stets eine antragslose Leistungsgewährung zu erfolgen.

Minderjährige Personen werden regelmäßig über geringe Einflussmöglichkeiten auf das (Antrags-) Verhalten der weitgehend sanktionierten Erziehungsberechtigten verfügen, so dass diese noch nicht erwachsenen Personen eines besonderen Schutzes bedürfen.

Quelle: Kommentar Dr. Manfred Hammel

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