Neue Regelungen bei der Sklavenhaltung

4. April 2017

Es gibt seit dem 1. April eine neue Regelung in der “Leihbudenbranche”. Was neu ist und wie genau diese Regelungen ausgehebelt werden können, erklärt die Webseite: www.miese-jobs.de

“Seit dem ersten April gilt das überarbeitete Regelwerk des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Reform verspricht “Equal Pay” in der Leiharbeit nach neun Monaten und eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Leiharbeitsbeschäftigte werden davon nichts zu spüren bekommen, denn das Gesetz ist leider kein Aprilscherz, sondern eine dreiste Mogelpackung.”

Quelle: Miese Jobs

Anmerkung Sozialticker – na dann kann es ja los gehen mit dem Handel von “Menschen” und immer bedenken, es gibt noch einen, der die Arbeit billiger, schneller, besser und auch reichhaltiger erfüllen möchte, denn mit Sanktion im Nacken, ist kein NEIN mehr zu hören – die Jobcenter beraten mit einem Milliardenetat da gerne weiter, die Leihbuden bauen auf deren Hilfestellungen und die Gerichte setzen dem Treiben noch den I-Punkt oben drauf.

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