Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

5. Mai 2017

Ehe erst mit 18

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Damit sollen Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat geschützt werden.

Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen. Ende Juli 2016 waren in Deutschland laut Ausländerzentralregister knapp 1500 ausländische Minderjährige als verheiratet registriert. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, entfällt.

Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile

Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.

Quelle: Bundesrat

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