Versorgungsmedizin-Verordnung: So heißt das Regelwerk, das festlegt, welche Kriterien Betroffene erfüllen müssen, damit sie einen Grad der Behinderung zuerkannt bekommen. Diese Verordnung wird fortlaufend überarbeitet. Der Sozialverband VdK sieht beim nun vorliegenden Entwurf und den dort vorgeschlagenen Änderungen aber Verschlechterungen auf Betroffene zukommen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im September einen Referentenentwurf zur Aktualisierung der Versorgungsmedizin-Verordnung vorgelegt. Diesen Entwurf kritisiert der Sozialverband VdK. Denn der Verband fürchtet Verschlechterungen bei der Zuerkennung von Graden der Behinderung (GdB), wenn der vorliegende Referentenentwurf umgesetzt würde.
Noch aber sind die Veränderungen nicht umgesetzt. Das heißt für Betroffene, die jetzt einen GdB haben oder einen Antrag darauf stellen wollen, dass für sie die bisherigen Konditionen greifen.
Der VdK setzt sich dafür ein, dass die geplanten Änderungen an der Versorgungsmedizin-Verordnung in der Zukunft keine Verschlechterungen für Betroffene mit sich bringen. So hat der VdK zum Beispiel an einer Verbändeanhörung zum Thema teilgenommen und dort seine Position deutlich gemacht. Zuvor hat der VdK eine Stellungnahme zum Referentenentwurf verfasst.
Im Folgenden haben wir die aktuelle Debatte um die geplanten Änderungen an der Versorgungsmedizin-Verordnung für Sie zusammengefasst, zuvor geben wir einen allgemeinen Überblick über das Thema GdB und Zuerkennung.
Quelle und weitere Informationen: VDK